Neben der Forderung, dass eingeschlossene Personen Hilfe über eine ständig besetzte Stelle erhalten müssen, ist der Betreiber verpflichtet, die Aufzugsanlage wöchentlich zu kontrollieren.
Durch diese Kontrollen werden auch Gefahren erkannt, die die Aufzugstechnik als solche nicht beeinträchtigen. So können zum Beispiel vergrößerte Spaltmaße an den Türen oder zerstörte Schachtscheiben das Eindringen von Körperteilen in den Fahrschacht ermöglichen und zu schweren Verletzungen führen. Kinder sind hier besonders gefährdet. Darüber hinaus können so auch frühzeitig Mängel erkannt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Gerade die frühzeitige Beseitigung von Vandalismusschäden reduziert den Anreiz von weiteren Beschädigungen.
In vielen Objekten steht für diese Tätigkeit kein Hausmeister, Aufzugswärter oder eine andere eingewiesene Person zur Verfügung.
Daher bieten wir diesen Aufzugswärterdienst als Serviceleistung an.
Die Aufzugsanlage wird einmal wöchentlich von uns aufgesucht und an Hand einer Checkliste überprüft. Darüber wird ein Protokoll gefertigt. Festgestellte Mängel an der Aufzugsanlage werden dem Betreiber unverzüglich mitgeteilt und zur Beseitigung ein Angebot erstellt.
Auch können die Kontrollen durch einen engagierten Hausbewohner übernommen werden. Eine entsprechende Checkliste für den Aufzugswärter finden Sie in unserem Download-Bereich.







