Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb sowie eine lange Lebensdauer der Aufzugsanlage ist es erforderlich, eine regelmäßige Wartung durchzuführen. Eine fachgerechte Wartung dient der Werterhaltung der Aufzugsanlage. Außerdem hilft eine Überprüfung auch Instandhaltungskosten zu reduzieren, da kleine Mängel bzw. sich abzeichnende Ausfälle rechtzeitig erkannt werden, die sonst zu Folgeschäden und damit hohen Kosten führen können.
Im Übrigen wird eine regelmäßige Wartung durch die Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben.
Die Wartungshäufigkeit wird gemeinsam mit dem Betreiber in Abhängigkeit der Nutzungsart und der Frequentierung abgestimmt.
Wir bieten grundsätzlich 2 Wartungsvertragsformen, die Basiswartung und die Komfortwartung, an.
Basis-Wartungsvertrag:
Die Basiswartung beinhaltet die regelmäßige Inspektion der Aufzugsanlage, wobei relevante Teile überprüft, gereinigt und abgeschmiert werden. Mängel werden erfasst und dem Kunden mitgeteilt.
Störungsbeseitigungen, Reparaturen und Hilfestellungen bei wiederkehrenden Prüfungen gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese können separat beauftragt werden.
Durch eine gesonderte Vereinbarung können zusätzliche Leistungen im Vertrag eingeschlossen werden.
Komfort-Wartungsvertrag:
Der Komfort-Wartungsvertrag beinhaltet alle Leistungen des Basis-Wartungsvertrages.
Zusätzlich werden im Rahmen dieses Vertrages folgende Komfort-Leistungen erbracht:
- Ersatzteile/Reparaturen
- Beseitigung von Betriebsstörungen
- Beistellung Monteur sowie der Prüfgewichte bzw. Übernahme der Kosten des Prüfgerätes zur wiederkehrenden Hauptprüfung
Die Preise für die Komfortwartung können nur individuell für jede Aufzugsanlage separat gebildet werden. Dabei kommt es unter anderem auf das Baujahr, die Ausstattung und den Zustand des Aufzuges an.







