Der Anhang A3 der EN 81 beschreibt u. a. die Anforderungen an das Stillsetzen der Aufzugsanlage bei unkontrollierten Fahrkorbbewegungen mit geöffneten Türen. Er beinhaltet also den Schutz gegen unbeabsichtigte Bewegung der Kabine. Das System muss redundant ausgelegt und zertifiziert sein. Redundant heißt doppelte Sicherheit.
Die geforderte Schutzeinrichtung muss in der Lage sein, eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbes zu erkennen, den Fahrkorb zu stoppen und zu halten. Dabei darf ein maximaler zulässiger Anhalteweg nicht überschritten werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Anhanges A3 ist die Anhalte- und Nachregulierungsgenauigkeit. Die Bündigkeit muss +- 10 mm betragen.
Neuanlagen, die diese Forderungen nicht erfüllen, dürfen ab dem 01.01.2012 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Übergangszeit ist dann endgültig abgelaufen. Es ist dann die EN81.1/2 + A3:2009 als harmonisierte Norm zu verwenden.
Vorhandene Aufzugsanlagen haben Bestandsschutz. Auf Grund von Erfahrungswerten wird jedoch erwartet, dass bei den Bestandsanlagen in absehbarer Zeit auch die Umsetzung dieser Sicherheitsanforderungen zur Pflicht wird. Sollten Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten, insbesondere an der Fangvorrichtung oder am Geschwindigkeitsbegrenzer, geplant sein, so empfehlen wir den sogenannten Anhang A3 aus Sicherheits- und wirtschaftlichen Aspekten unbedingt zu berücksichtigen.
Durch die Umsetzung der neuen Norm werden die Stolpergefahr minimiert, unsichere Betriebszustände verhindert und damit die Sicherheit der Aufzugsnutzer erhöht.
Herz Aufzüge hat sich bereits auf die zukünftigen Anforderungen eingestellt und zertifizierte Sicherheitssysteme sowohl für hydraulische als auch für Seilaufzüge im Angebot.
Gerne beraten wir Sie hierzu.







